Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hinweis:
Mit der Installtion und Nutzung der Freeware und der Demoversionen gehen Sie keine finanzielle Verpflichtungen ein!
Der Lizenzvertrag und die AGB gelten jedoch insoweit als vereinbart, als deren Regelungen unabhängig von einer vertraglichen Gegenleistung des Kunden anwendbar sind.
Das betrifft unter anderem beispielsweise Klauseln zu Urhebberschaft, Haftung, Gerichtsstand und dergleichen. Weitergehende gegenseitige Ansprüche bestehen im Fall der Nutzung von Freeware und Demoversionen nicht.
WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Diese AGB gelten zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und Bauskript - Software, Dipl. Ing. Wolfram Oehms, künftig bezeichnet mit "Bauskript", als vereinbart. |
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| 1. Wirksamkeit |
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| Für die Geschäftsbeziehung zwischen Bauskript und dem Besteller gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer
zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des
Bestellers erkennt Bauskript nicht an, es sei denn, Bauskript hätte ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Durch jeden Download von Datenmaterial
erklärt sich der Besteller mit diesen AGB und den Vertragsbestimmungen des
Lizenzvertrages einverstanden. Diese AGB gelten ausdrücklich auch für die
Verwendung der Demo- und Testversionen. |
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| 2. Vertragsabschluß |
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| Bei Bestellung der kostenpflichtigen Software gilt mit dem Klick auf
den entsprechenden Button der Lizenzvertrag für
das Datenmaterial als rechtsverbindlich abgeschlossen. Der Lizenznehmer
akzeptiert alle Bedingungen des Lizenzvertrages, der auf der Website und
bei der Installation des Datenmaterials angezeigt wird. Bauskript verpflichtet
sich, die Bestellung des Lizenznehmers zu den Bedingungen der Website anzunehmen.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Bezahlung des Rechnungsbetrages.
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| 3. Rücktritt |
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| Damit der Lizenznehmer vor Abschluß eines kostenpflichtigen Lizenzvertrages
prüfen kann, ob das Datenmaterial die Anforderungen erfüllt, die erwartete
Funktionalität aufweist und auf dem EDV-System des Lizenznehmer lauffähig
ist, stehen Demo- und Testversionen zur Verfügung. Der Lizenznehmer kann
sich damit vor Abschluß eines kostenpflichtigen Lizenzvertrages ein umfassendes
Bild über die Eigenschaften des Vertragsgegenstandes verschaffen. Nach Abschluß
eines kostenpflichtigen Lizenzvertrages ist eine Rücknahme des Datenmaterials
nicht umsetzbar, ein Rücktritt von dem Vertrag ist dann nicht mehr möglich. Das
Rücktrittsrechts gem. Fernabgabegesetz wird ausdrücklich ausgeschlossen, da es
sich bei Software um eine Sache handelt, die ihrer Natur nach eine Rücknahme
ausschließt.
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| 4. Lieferung |
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| Die Lieferung erfolgt durch Herunterladen der Software aus dem Internet. Der Lizenznehmer ist für das Speichern der Daten auf seinem Datenträger und das Erstellen von Sicherheitskopien selbst verantwortlich. Unterlässt der Lizenznehmer die Datensicherung hat er bei Datenverlust nur dann Anspruch auf wiederholten Download, wenn für seine Versionsnummer kein kostenpflichtiges Update vorliegt. |
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| 5. Fälligkeit der Zahlung, Verzug |
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| Der Lizenzpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Lizenznehmer erhält
eine Rechnung an die von ihm angegebene Email-Adresse, die er anschließend
ausdrucken kann. Die Bezahlung erfolgt durch Lastschrift oder Vorkasse. Kommt der
Lizenznehmer in Zahlungsverzug,
so ist Bauskript berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem von
der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Basiszinssatz, sowie die Erstattung
eventueller Bankgebühren einzufordern.
Falls Bauskript ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist,
ist Bauskript berechtigt, diesen geltend zu machen. Mahngebühren in
Höhe von EUR 6,- ab der zweiten Mahnung gelten als vereinbart. |
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| 6. Haftung |
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| Jede Haftung durch Bauskript für Fehlerfreiheit des Datenmaterials ist
ausgeschlossen. Insbesondere haftet Bauskript nicht dafür, daß das Datenmaterial
den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von
ihm ausgewählten Programmen und Hardwarekombinationen zusammenarbeitet.
Auch eine Haftung für dem Lizenznehmer entstehende Schäden wird ausgeschlossen,
es sei denn, ein Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von
Bauskript verursacht worden. Ist der Lizenznehmer ein Kaufmann, so wird
auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. |
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| 7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand |
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| Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Für Vollkaufleute gilt als ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
soweit zulässig, Hamburg Mitte als vereinbart. Bauskript ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen. |
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| 8. Teilgültigkeit |
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| Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam
oder lückenhaft sein oder werden, so hat das keinen Einfluß auf die Gültigkeit
der restlichen Bestimmungen. |
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Lizenzvertrag |
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| WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger
Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person)
und Bauskript - Software, Dipl. Ing. Wolfram Oehms, künftig bezeichnet mit "Bauskript".
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| 1. Wirksamkeit |
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| Durch den Download des kostenpflichtigen Datenmaterials erklärt sich der Lizenznehmer mit
den Vertragsbedingungen dieses Lizenzvertrages, sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) einverstanden. Dieser Vertrag gilt ausdrücklich auch für die Verwendung der Freeware-
Shareware und Demoversionen. Diese dürfen jedoch kostenlos und beliebig oft installiert werden.
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| 2. Gegenstand des Vertrages |
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| Gegenstand des Lizenzvertrages ist die bereitgestellte Software und /
oder Tabellenkalkulations-Dateien, im folgenden bezeichnet als "Datenmaterial".
Das Datenmaterial ist durch Urheberrechtsgesetze, internationale Rechte
sowie andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Das
Datenmaterial wird nicht verkauft, sondern lizensiert. Es wird darauf hingewiesen,
daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Datenmaterial zu erstellen,
welches in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet, so
daß der Gegenstand dieses Vertrages nur Datenmaterial zusichert, das im Sinne
der Beschreibung grundsätzlich einsetzbar ist. |
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| 3. Umfang der Benutzung |
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| Dem Lizenznehmer ist für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche
und persönliche Recht gewährt, eine Kopie des Datenmaterials
auf einem einzelnen Computer und an nur einem Ort zu benutzen. Der Lizenznehmer
darf auf die registrierte Version des Datenmaterials unter der Voraussetzung
über einen Netzwerkserver zugreifen, daß er für jeden einzelnen Arbeitsplatzrechner,
der auf das Datenmaterial über das Netzwerk zugreift, eine Lizenz erworben
hat. Wenn mehrere Arbeitsplatzrechner über das Netzwerk auf das Datenmaterial
zugreifen, so muß jede der Arbeitsstationen ihre eigene Lizenz für das
Datenmaterial haben, unabhängig davon, ob das Datenmaterial von allen gleichzeitig
oder zu verschiedenen Zeiten genutzt wird. Installiert der Lizenznehmer eine
Einzelplatzversion auf mehreren Arbeitsplätzen, ist er verpflichtet, für die
zusätzlichen Installationen weitere Lizenzen zu erwerben.
Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name, seine Anschrift
und die Seriennummern der Festplatten, auf denen das Datenmaterial installiert wird,
im Zuge der Freischaltung per Internet an Bauskript übermittelt wird.
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| 4. Besondere Beschränkungen |
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| Eine Weitergabe einer registrierten Version an weitere Personen ist untersagt. Die
Weitergabe einer veränderten Version des Datenmaterials unter gleichem oder
anderem Namen ist untersagt. Die Weitergabe der Freeware-, Shareware- und Demoversionen
ist gestattet und erwünscht.
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| 5. Vervielfältigung |
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| Das Datenmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Registrierte Versionen dürfen ausschließlich
zum Zwecke der Sicherheitskopie vervielfältigt werden. |
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| 6. Dauer des Vertrages |
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| Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung des Datenmaterials erlischt
automatisch ohne vorherige Kündigung, wenn eine Bedingung dieses Vertrages
verletzt wird. Der Lizenznehmer ist dann verpflichtet, die Originalkopie,
sowie alle Sicherheitskopien des Datenmaterials umgehend zu vernichten.
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| 7. Schadensersatz bei Vertragsverletzung |
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| Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden, die Bauskript aufgrund einer
Verletzung dieses Vertrages entstehen. |
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| 8. Änderungen und Aktualisierungen |
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| Bauskript ist berechtigt, das Datenmaterial nach eigenem Ermessen zu
aktualisieren, neue oder korrigierte Versionen nach eigenem Ermessen herzustellen.
In diesem Fall erfolgt der Austausch oder eine Aktualisierung
des Datenmaterials auf Verlangen des Lizenznehmers nur gegen Leistung der
von Bauskript für jeden Fall der Aktualisierung festgelegten Gebühr. |
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| 9. Haftung |
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| Jede Haftung durch Bauskript für Fehlerfreiheit des Datenmaterials ist
ausgeschlossen. Insbesondere haftet Bauskript nicht dafür, daß das Datenmaterial
den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von
ihm ausgewählten Programmen und Hardwarekombinationen zusammenarbeitet.
Auch eine Haftung für dem Lizenznehmer entstehende Schäden wird ausgeschlossen,
es sei denn, ein Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von
Bauskript verursacht worden. Ist der Lizenznehmer ein Kaufmann, so wird
auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. |
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| 10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand |
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| Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Für Vollkaufleute gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung soweit zulässig, Hamburg Mitte als vereinbart. Bauskript ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen. |
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| 11. Teilgültigkeit |
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| Sollten einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise
rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so hat das keinen Einfluß
auf die Gültigkeit des restlichen Lizenzvertrages. |