Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hinweis:
Mit der Installtion und Nutzung der Freeware und der Demoversionen gehen Sie keine finanzielle Verpflichtungen ein!
Der Lizenzvertrag und die AGB gelten jedoch insoweit als vereinbart, als deren Regelungen unabhängig von einer vertraglichen Gegenleistung des Kunden anwendbar sind.
Das betrifft unter anderem beispielsweise Klauseln zu Urhebberschaft, Haftung, Gerichtsstand und dergleichen. Weitergehende gegenseitige Ansprüche bestehen im Fall der Nutzung von Freeware und Demoversionen nicht.
WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Diese AGB gelten zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und Bauskript - Software, Dipl. Ing. Wolfram Oehms, künftig bezeichnet mit "Bauskript", als vereinbart. |
| |
| 1. Wirksamkeit |
| |
| Für die Geschäftsbeziehung zwischen Bauskript und dem Besteller gelten
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer
zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des
Bestellers erkennt Bauskript nicht an, es sei denn, Bauskript hätte ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Durch jedes Herunterladen von Software
erklärt sich der Besteller mit diesen AGB und den Vertragsbestimmungen des
Lizenzvertrages einverstanden. |
| |
| 2. Vertragsabschluß |
| |
| Bei Bestellung der Software per Internet, gilt mit dem Klick auf
den dafür auf der Bestellseite vorgesehenen Knopf der Lizenzvertrag als rechtsverbindlich abgeschlossen, bei Bestellung per Fax oder Post, mit der Zustellung des unterschriebenen Bestellformulars. Der Besteller akzeptiert die Bedingungen des Lizenzvertrages, der auf der Website und
bei der Installation der Software angezeigt wird. Bauskript verpflichtet
sich, die Bestellung zu den Bedingungen des Lizenzvertrages anzunehmen.
Der Besteller verpflichtet sich zur Bezahlung des Rechnungsbetrages.
|
| |
| 3. Rücktritt |
| |
| Damit der Besteller vor Abschluß eines kostenpflichtigen Lizenzvertrages
prüfen kann, ob die Software die Anforderungen erfüllt, die erwartete
Funktionalität aufweist und auf dem EDV-System des Lizenznehmer lauffähig
ist, stehen Demo- und Testversionen zur Verfügung. Der Besteller kann
sich damit vor Abschluß eines kostenpflichtigen Lizenzvertrages ein umfassendes
Bild über die Eigenschaften des Vertragsgegenstandes verschaffen. Nach Abschluß
eines kostenpflichtigen Lizenzvertrages ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Das
Rücktrittsrecht gem. Fernabgabegesetz wird ausdrücklich ausgeschlossen, da es
sich bei Software um eine Sache handelt, die ihrer Natur nach eine Rücknahme
ausschließt.
|
| |
| 4. Bezug |
| |
| Der Bezug der Software erfolgt durch Herunterladen aus dem Internet, Lieferungen von Gegenständen, wie Datenträger oder Handbücher sind ausgeschlossen. Der Besteller ist für das Speichern der Daten auf seinem Datenträger und das Erstellen von Sicherheitskopien selbst verantwortlich. Unterlässt der Besteller die Datensicherung hat er bei Datenverlust Anspruch auf wiederholten Download, soweit für seine Version noch kein kostenpflichtiges Update vorliegt, höchstens jedoch ein Jahr lang.
|
| |
| 5. Fälligkeit der Zahlung, Verzug |
| |
| Der Lizenzpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller erhält
eine Rechnung an die von ihm angegebene Email-Adresse, die er anschließend
ausdrucken kann. Bauskript exportiert mit der Software eine Leistung aus einem Nicht-EU-Land. Die auf der Bestellseite und in der Rechnung angegebenen Preise enthalten keine Umsatzsteuer, der Besteller führt die im Empfängerland zu zahlende Umsatzsteuer an das für ihn zuständige Finanzamt ab und ist hierfür allein verantwortlich.
Die Bezahlung der Rechnungssumme erfolgt durch Kreditkarte, Lastschrift, PayPal oder Überweisung. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Bauskript berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem von
der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Basiszinssatz, sowie die Erstattung
eventueller Bankgebühren einzufordern.
Falls Bauskript ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist,
ist Bauskript berechtigt, diesen geltend zu machen. Mahngebühren in
Höhe von pauschal EUR 8,- ab der zweiten Mahnung gelten als vereinbart. Stornogebühren für die Abwicklung eines Vertragsrücktritts und den damit verbundenen Aufwand betragen pauschal 18 EUR. |
| |
| 6. Haftung |
| |
| Jede Haftung durch Bauskript für Fehlerfreiheit der Software ist
ausgeschlossen. Insbesondere haftet Bauskript nicht dafür, daß die Software
den Anforderungen und Zwecken des Bestellers genügt oder mit anderen von
ihm ausgewählten Programmen und Hardwarekombinationen zusammenarbeitet.
Auch eine Haftung für dem Besteller entstehende Schäden wird ausgeschlossen,
es sei denn, ein Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von
Bauskript verursacht worden. Ist der Besteller ein Kaufmann, so wird
auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. |
| |
| 7. Gerichtsstand |
| |
| Für Klagen von Bauskript gegen Vollkaufleute und juristische Personen gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, soweit zulässig, Hamburg Mitte als vereinbart. Für alle übrigen Fälle gilt der Sitz des Beklagten als Gerichtsstand. |
| |
| 8. Teilgültigkeit |
| |
| Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam
oder lückenhaft sein oder werden, so hat das keinen Einfluß auf die Gültigkeit
der restlichen Bestimmungen. |
|
Lizenzvertrag |
| |
| WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger
Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person)
und Bauskript - Software, Dipl. Ing. Wolfram Oehms, künftig bezeichnet mit "Bauskript".
|
| |
| 1. Wirksamkeit |
| |
| Durch den Download der kostenpflichtigen Software erklärt sich der Lizenznehmer mit
den Vertragsbedingungen dieses Lizenzvertrages, sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) einverstanden. Dieser Vertrag gilt ausdrücklich auch für die Verwendung der Freeware-
Shareware und Demoversionen. Diese dürfen jedoch kostenlos und beliebig oft installiert werden.
|
| |
| 2. Gegenstand des Vertrages |
| |
| Gegenstand des Lizenzvertrages ist die bereitgestellte Software und /
oder Tabellenkalkulations-Dateien, im folgenden bezeichnet als "Software".
Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze, internationale Rechte
sowie andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Die
Software wird nicht verkauft, sondern lizensiert. Es wird darauf hingewiesen,
daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software zu erstellen,
welche in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet, so
daß der Gegenstand dieses Vertrages nur Software zusichert, die im Sinne
der Beschreibung grundsätzlich einsetzbar ist. |
| |
| 3. Umfang der Benutzung |
| |
| Dem Lizenznehmer ist für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche
und persönliche Recht gewährt, eine Kopie der Software pro Lizenz
auf einem Computer und an nur einem Ort zu benutzen. Der Lizenznehmer
darf auf die registrierte Version der Software unter der Voraussetzung
über einen Netzwerkserver zugreifen, daß er für jeden einzelnen Arbeitsplatzrechner,
der auf die Software über das Netzwerk zugreift, eine Lizenz erworben
hat. Wenn mehrere Arbeitsplatzrechner über das Netzwerk auf die Software
zugreifen, so muß jede der Arbeitsstationen ihre eigene Lizenz für die
Software haben, unabhängig davon, ob die Software von allen gleichzeitig
oder zu verschiedenen Zeiten genutzt wird. Installiert der Lizenznehmer eine
Einzelplatzversion auf mehreren Arbeitsplätzen, ist er verpflichtet, für die
zusätzlichen Installationen weitere Lizenzen zu erwerben.
Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Name, seine Anschrift
und die Seriennummern der Festplatten, auf denen die Software installiert wird,
im Zuge der Freischaltung per Internet an Bauskript übermittelt wird.
|
| |
| 4. Besondere Beschränkungen |
| |
| Eine Weitergabe einer registrierten Version an weitere Personen ist untersagt. Die
Weitergabe einer veränderten Version der Software unter gleichem oder
anderem Namen ist untersagt. Die Weitergabe der Freeware-, Shareware- und Demoversionen
ist gestattet und erwünscht.
|
| |
| 5. Vervielfältigung |
| |
| Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Registrierte Versionen dürfen
zum Zwecke der Sicherheitskopie vervielfältigt werden. |
| |
| 6. Dauer des Vertrages |
| |
| Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt
automatisch ohne vorherige Kündigung, wenn eine Bedingung dieses Vertrages
verletzt wird. Der Lizenznehmer ist dann verpflichtet, die Originalkopie,
sowie alle Sicherheitskopien der Software umgehend zu vernichten.
|
| |
| 7. Schadensersatz bei Vertragsverletzung |
| |
| Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden, die Bauskript aufgrund einer
Verletzung dieses Vertrages entstehen. |
| |
| 8. Änderungen und Aktualisierungen |
| |
| Bauskript ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu
aktualisieren, neue oder korrigierte Versionen nach eigenem Ermessen herzustellen.
In diesem Fall erfolgt der Austausch oder eine Aktualisierung
der Software auf Verlangen des Lizenznehmers nur gegen Leistung der
von Bauskript für jeden Fall der Aktualisierung festgelegten Gebühr. |
| |
| 9. Haftung |
| |
| Jede Haftung durch Bauskript für Fehlerfreiheit der Software ist
ausgeschlossen. Insbesondere haftet Bauskript nicht dafür, daß die Software
den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von
ihm ausgewählten Programmen und Hardwarekombinationen zusammenarbeitet.
Auch eine Haftung für dem Lizenznehmer entstehende Schäden wird ausgeschlossen,
es sei denn, ein Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von
Bauskript verursacht worden. Ist der Lizenznehmer ein Kaufmann, so wird
auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. |
| |
| 10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand |
| |
| Für Klagen von Bauskript gegen Vollkaufleute und juristische Personen gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, soweit zulässig, Hamburg Mitte als vereinbart. Für alle übrigen Fälle gilt der Sitz des Beklagten als Gerichtsstand. |
| |
| 11. Teilgültigkeit |
| |
| Sollten einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise
rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so hat das keinen Einfluß
auf die Gültigkeit des restlichen Lizenzvertrages. |