Hilfe zur Online Software für die HOAI Berechnung

Die Online-Hilfe für das Programm HOAI erklärt alle Eingabefelder der Software und wie sie auszufüllen sind.
 

Honorarzone

Die Honorarzone richtet sich nach den §§ 11 und 12 der HOAI. Wenn mit Ihrem Auftraggeber nichts vereinbart wurde, benutzen Sie das Punktesystem nach § 11, oder sehen Sie in der Objektliste nach § 12 nach. Bei durchschnittlichen Planungsanforderungen gilt Honorarzone III.


 

Honorarsatz

Der Honorarsatz gem. § 4 HOAI kann bei Auftragserteilung schriftlich frei vereinbart werden. Wurde keine Vereinbarung hierzu getroffen gilt automatisch der Mindestsatz.


 

Anrechenbare Kosten LP 1-4

Anrechenbare Kosten für die Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) sind nach der Kostenberechnung gem. DIN 276 zu ermitteln. Liegt noch keine Kostenberechnung vor, kann auch die Kostenschätzung zugrunde gelegt werden. Geben Sie die vollen Nettobeträge (ohne Mehrwertsteuer) der Kostengruppen

300 Bauwerk - Baukonstruktion
400 Bauwerk - Technische Anlagen

ein; die Berücksichtigung des anrechenbaren Betrages für KG 400 wird automatisch berechnet.


 

Anrechenbare Kosten LP 5-7

Anrechenbare Kosten für die Leistungsphasen 5-7 (Ausführungsplanung bis Vergabe) sind nach dem Kostenanschlag gem. DIN 276 zu ermitteln. Liegt noch kein Kostenanschlag vor, kann auch die Kostenberechnung zugrunde gelegt werden. Geben Sie die vollen Nettobeträge (ohne Mehrwertsteuer) der Kostengruppen

300 Bauwerk - Baukonstruktion
400 Bauwerk - Technische Anlagen

ein; die Berücksichtigung des anrechenbaren Betrages für KG 400 wird automatisch berechnet.


 

Anrechenbare Kosten LP 8-9

Anrechenbare Kosten für die Leistungsphasen 8-9 (Objektüberwachung und Objektbetreuung) sind nach der Kostenfeststellung gem. DIN 276 zu ermitteln. Liegt noch keine Kostenfeststellung vor, kann auch der Kostenanschlag zugrunde gelegt werden. Geben Sie die vollen Nettobeträge (ohne Mehrwertsteuer) der Kostengruppen

300 Bauwerk - Baukonstruktion
400 Bauwerk - Technische Anlagen

ein; die Berücksichtigung des anrechenbaren Betrages für KG 400 wird automatisch berechnet.


 

Beauftragte Leistung

Wenn Sie nicht alle Leistungsphasen in Auftrag haben, oder von § 15 HOAI abweichende Bewertungen der einzelnen Leistungsphasen vereinbart haben, können Sie dies hier einstellen.


 

Besondere Leistungen

Für "Besondere Leistungen" nach § 15 HOAI geben Sie hier bitte das vereinbarte Honorar in der entsprechenden Währung ein.


 

Sonstige Leistungen

Für "Sonstige Leistungen", die sonst nirgenwo erfaßt werden, geben Sie hier bitte das vereinbarte Honorar in EUR ein.


 

Zusätzliche Leistungen

Für "Zusätzliche Leistungen" können Sie hier die vereinbarten Beträge in EUR eingeben.


 

Zeithonorare

Für Zeithonorare gem. § 6 HOAI können Sie hier die vereinbarten Beträge in EUR eingeben.


 

Umbauzuschlag

Bei Umbauten und Modernisierungen ist gem. § 24 HOAI eine Erhöhung des Honorares bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad um 20% - 33% schriftlich vereinbar. Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, gilt ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20% als vereinbart.


 

Nebenkosten

Geben Sie hier die Nebenkosten in der entsprechenden Währung ein. Wenn bei Auftragserteilung keine pauschale Abrechnung vereinbart wurde müssen Sie nach Einzelnachweisen abrechnen. Was in den Nebenkosten enthalten ist, regelt der § 7 der HOAI. Dies sind z.B. Post- und Fernmeldegebühren, Kosten für Vervielfältigungen, Kosten für das Baustellenbüro, Fahrt- und Reisekosten usw.


 

Sonstige Zuschläge

Geben Sie hier alle prozentualen Zuschläge ein, die woanders nicht berücksichtigt wurden. Für Zuschläge, welche nicht prozentual abgerechnet werden, können Sie das Eingabefeld "Sonstige Leistungen" verwenden.


 

Sonstige Abzüge

Geben Sie hier alle prozentualen Abzüge ein, die woanders nicht berücksichtigt wurden. Für Abzüge, welche nicht prozentual abgerechnet werden, können Sie das Eingabefeld "Sonstige Leistungen" verwenden.