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| Bei dem DIN 276 Konverter handelt es sich um Tabellen zur HOAI-gerechten Kostenermittlung: |
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Honorarrechnungen nach alter HOAI (vor HOAI 2009) sind oft nicht prüffähig.
Das liegt vor allem daran, dass sich diese Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) auf die alte DIN zur Ermittlung der Baukosten bezieht. Architekten, die nach HOAI vor 2009 abrechnen, sind einerseits verpflichtet die Baukosten nach der jeweils aktuellen Ausgabe der DIN 276 zu erstellen. Andererseits müssen sie die anrechenbaren Baukosten für ihr Honorar nach der DIN in der Fassung von 1981 ermitteln. Es müssen also zwei verschiedene Kostenermittlungen erstellt werden. Diesen arbeitsintensiven Mehraufwand sparen sich die meisten Architekten und legen ihrer Honorarrechnung die aktuellen DIN zugrunde. Dies ist allerdings sehr riskant, weil der Bauherr gem. BGH-Urteil vom 22.01.1998 (VII ZR 259/96) die Honorarzahlung mit Hinweis auf die fehlende Prüffähigkeit verweigern darf.
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